Achtung! Neues Ampelwahlrecht!

Folgen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

  • Die mit der Erststimme gewählten Direktkandidaten sicherten bislang die direkte Vertretung Ihrer Region im Deutschen Bundestag. Das Ampelwahlrecht bricht nun mit dem allgemeinen Wahlgrundsatz, dass der Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erzielt, in den Bundestag einzieht. Somit ist eine direkte Vertretung Ihrer Heimatregion in Gefahr – außer, Sie wählen mit beiden Stimmen CSU!
  • Das Ampelwahlrecht entwertet de facto die Bürgerstimme für den örtlichen Direktkandidaten (Erststimme) und lässt nur noch die Parteistimme (Zweitstimme) über die Zusammensetzung des Bundestages entscheiden. Damit wird bayerischen Bürgerinnen und Bürgern erschwert, zu entscheiden, wer sie in ihrem Wahlkreis vertreten soll.
  • Es war geübte Praxis, dass Regierung und Opposition zur Reform des Wahlrechts den Konsens gesucht haben. Wir haben uns in unserer Regierungszeit stets daran gehalten und eigene, verfassungskonforme Vorschläge für eine Reform zur Verkleinerung des Bundestags gemacht. Das Ampelwahlrecht missachtet diesen demokratischen Verfassungskonsens. Wir wollen das Wahlrecht wieder ändern und demokratischer machen. Unterstützen Sie uns bitte dabei!

Für diese Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gilt: Es kommt viel mehr auf die Zweitstimme als bisher an. Ihre Heimat ist nur sicher im Bundestag vertreten, wenn Sie beide Stimmen der CSU geben.
 

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